Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Schulen in freier Trägerschaft -

Seminar für Geschäftsführungen, Personalbeauftragte, Schulleitungen und Vorstandsmitglieder

Termin: 27.01.2026 - 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 
Seminar 23: Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Schulen in freier Trägerschaft
 
Das Seminar gibt einen Überblick über alle praxisrelevanten Fragen der Bereiche Kündigung, Aufhebung und Freistellung.
 

Für Geschäftsführung, Schulleitung und Vorstand einer Schule in freier Trägerschaft wirft die Notwendigkeit zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig viele Fragen auf: Ist angesichts der bestehenden Situation eine Kündigung möglich? Sind bereits geführte Personalgespräche eine ausreichende Grundlage für eine Kündigung? Ist vor der Kündigung eine Abmahnung notwendig? Kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht? Welche Kündigungsfrist gilt? Kann ich den/die Arbeitnehmer/in „beurlauben“, also freistellen? Wie formuliere ich die Kündigung und wie stelle ich sie rechtswirksam zu?

Da Mitarbeiter/innen einer Schule Klage gegen eine Kündigung erheben können, muss die Kündigung gut vorbereitet sein; sonst besteht das Risiko, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt oder eine Abfindung gezahlt werden muss.

Im Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen für Kündigungen und Aufhebungsverträge dargestellt und an Beispielen erläutert. Im Seminar besteht jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und eigene Beispiele einzubringen, sodass die Teilnehmer/innen ein umfassendes Bild der konkreten rechtlichen Möglichkeiten für ihre Schule bekommen.

Inhalt des Seminars:

  • Kündigungsarten und deren Voraussetzungen:
    betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt
  • Notwendigkeit und Gestaltung von Abmahnungen
  • Bedeutung von Personalgesprächen und Protokollen
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Fristgerechte und fristlose Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Formalia und Zustellung der Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft und Elternzeit)
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung; Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug und Ausnahmen hiervon.

Das Seminar ist konzipiert für Schulen mit mindestens zehn Mitarbeiter/innen. Es richtet sich insbesondere an Geschäftsführer/innen, Personalbeauftragte, Schulleitungen und Vorstandsmitglieder.

Termin:

Dienstag, 27.01.2026, 10:00 - 14:00 Uhr

Ort:

Barkhoff Seminare GbR
c/o Rechtsanwälte Barkhoff & Partner mbB
Husemannplatz 3-4
44787 Bochum

Referentin: Sandra Meinke
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Barkhoff & Partner mbB, Bochum

 

Teilnahmegebühr: 220,- € pro Person inklusive Seminarunterlagen; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 200,- €.

Anmeldungen bitte möglichst spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Höchstteilnehmerzahl 15 Teilnehmer. Wir behalten uns vor, das Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

 

>> Zum Anmeldeformular

 

Seminar 006

 

 

Auf die Frage, wie KI die Schule verändern wird, antwortet die Künstliche Intelligenz selbst, nämlich „Copilot“ der Suchmaschine „Bing“ u.a.:

Künstliche Intelligenz (KI) wird zweifellos den Schulalltag beeinflussen. Schon jetzt nutzen Schüler:innen KI zur Prüfungsvorbereitung, indem sie gelerntes Wissen mit von der KI gestellten Fragen überprüfen. Lehrkräfte verwenden Anwendungen wie ChatGPT, um den Unterricht vorzubereiten oder Ideen für Klassenarbeiten zu erhalten.

Medienpädagoge Prof. Dr. Edwin Hübner betont, dass Technologie uns befreien kann, aber wir müssen lernen, damit umzugehen. KI ist keine echte Intelligenz, sondern “geronnene Vergangenheit”, die auf Wahrscheinlichkeiten basiert. Er appelliert an Lehrer:innen, neue Aufgaben zu entwickeln, die Maschinen nicht erledigen können.

Das klingt alles ziemlich nett und harmlos. Wie überhaupt die Künstliche Intelligenz zumeist nett und harmlos daherkommt und still und heimlich schon längst in vielen Bereichen des Lebens präsent ist. Aber KI ist nicht harmlos. Ihr Einsatz wird die Schule – gleich welcher Art – nicht nur verändern, sondern vollständig „umkrempeln“. (Edwin Hübner).

Wir werden in unserem Seminar herausarbeiten,

  • was KI ist und wie sie funktioniert,
  • welche rechtlichen Grenzen für die Anwendung von KI bestehen und welche Freiräume oder Grauzonen für Manipulationen bleiben,
  • welche Konsequenzen der Einsatz von KI für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern hat, und
  • wie sich Lehrkräfte darauf vorbereiten können und welche Fähigkeiten und Kenntnisse sie dafür erwerben sollten.

TERMIN: Wird noch bekanntgegeben

ORT: Bochum

REFERENT:

Prof. Dr. Edwin Hübner, Medienpädagoge, Freie Hochschule Stuttgart

                        

PREISE: Teilnahmegebühr 390,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 360,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Höchstteilnehmerzahl 25 Teilnehmer.

Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

 

>> Ablaufplan Seminar 6

>> Anmeldeformular

 

Seminar 20

 

Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
Teil 2: Vereinsrecht, Eigentum, Stiftungen
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das zweite Seminar liefert die Grundlagen für das Vereinsrecht, ferner für Eigentumsverhältnisse und die Ergänzung durch Stiftungen:
 
• Grundzüge des Vereins- und Gesellschaftsrechts: Rechtsformen, Organe, Mitgliedschaft, Haftung
• Eigentumsverhältnisse an Schulen, Erbbaurecht, Grundbuch und Rangverhältnisse, Darlehen, Vermietung
• Aufgabe der Fördervereine
• Sozial gebundenes Eigentum
• Stiftungen, Finanzierungsfragen, Fundraising 
 
REFERENT*INNEN
 
Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Notar a.D.
Jakob Janitzki, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht)
 
 
TERMIN:
 
Wird noch bekanntgegeben

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis spätestens zum *

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

>> Anmeldeformular

 

 

Seminar 19

 
 
Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
Teil 1: Rechtsgrundlagen für Schulen in freier Trägerschaft
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das erste Seminar liefert die rechtlichen Grundlagen für Schulen in freier Trägerschaft:
 
• Rechtsrahmen des Schulrechts: Europarecht, Grundgesetz, Schulgesetze, sonstige Gesetze, Verordnungen, Erlasse
• Verfahrensfragen zum Schulrecht
• Schulaufsicht
• Vom Schuldrecht zum Verantwortungsrecht
• Schulverträge: u.a. Privatrechtlicher Status, Abschluss und Auflösung
• Lehrgenehmigungen: Art. 7 GG, Gleichwertigkeit, Ersatzschulverordnung NRW
 
REFERENT*INNEN
 
Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und für Sozialrecht und Mediatorin
 
 
TERMIN:
 
Voraussichtlich Herbst 2025

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

 

>> Anmeldeformular

 
 

Seminar 21

 

Grundkenntnisse für die Leitung von Schulen in freier Trägerschaft - Vier Seminare für Geschäftsführungen, Vorstände und andere Verantwortliche
 
Teil 3: Arbeitsrecht an Schulen in freier Trägerschaft
 
Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder (auch Aufsichtsräte) von Schulvereinen sind die Unternehmensführung der Schule. Von allen anderen Mitarbeiter*innen wird selbstverständlich eine solide fachliche Ausbildung erwartet. Nur ehrenamtliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind immer „ungelernte Kräfte“. Und auch für Geschäftsführer*innen von Schulvereinen gibt es keine passende Ausbildung.
 
Unsere Qualifizierung in vier Seminaren ist auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse und Fähigkeiten für Geschäftsführende und (ehrenamtliche und hauptamtliche) Vorstandsmitglieder sowie sonstige verantwortlich Tätige ausgerichtet. 
 
Das dritte Seminar gibt einen Überblick über praxisrelevante Fragen des Arbeitsrechts in Ersatzschulen.

Es geht insbesondere ein auf

  • die Gestaltung des Arbeitsvertrages mit Befristung und Probezeit,
  • Honorarvertrag,
  • Vertrag mit geringfügig Beschäftigten (520,- € - Vertrag),
  • Übungsleiterpauschale,
  • Kündigung: Formelle Aspekte, fristgerechte und fristlose Kündigung,
  • Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung,
  • Dienstanweisung, Ermahnung, Abmahnung,
  • Aufhebungsvertrag

Im Seminar sind jederzeit Fragen und Anmerkungen der Teilnehmer/innen erwünscht. Zum Seminar gehört auch die praktische Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse durch die Lösung von Fallbeispielen in Kleingruppen.

Das Seminar ist konzipiert für gemeinnützige Einrichtungen und richtet sich an Geschäftsführer/innen, Vorstandsmitglieder, Personalbeauftragte, Schulleitungsmitglieder und andere Personen, die mit arbeitsrechtlichen Fragen Kontakt haben.

PREISE: Teilnahmegebühr 440,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 410,00 €.

Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

Im Preis enthalten sind jeweils Skripten, Getränke und Pausenverpflegung. 

TEILNEHMERZAHL: maximal 15; die Qualifizierung findet nur statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmer/innen angemeldet haben.

ACHTUNG: Die Anmeldung ist verbindlich.

ORT DER VERANSTALTUNGEN:

Kanzlei Barkhoff und Partner mbB, Husemannplatz 3-4, 44787 Bochum,

Wegbeschreibung: https://www.barkhoff-partner.de/kontakt

>> Anmeldeformular


TERMIN: Wird noch bekanntgegeben


REFEREN:

Julian Arend, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht                                                                              

 20230719 123407


Barkhoff Seminare GbR, Husemannplatz 3, 44869 Bochum

Fax: 0234/6106029

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!eDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


>> Seminarablauf in druckfähiger Form (PDF)

>> Anmeldeformular


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis.

Ich akzeptiere Cookies auf dieser Website