Die Ersatzschulverordnung ist für die Ersatzschulen in NRW neben dem Schulgesetz die wichtigste Rechtsgrundlage. Sie regelt Genehmigungen von Schulen in freier Trägerschaft, Voraussetzungen für Anstellungsverträge, insbesondere aber Unterrichtsgenehmigungen für Lehrkräfte an Ersatzschulen und die Voraussetzungen für die Genehmigung von Schulleitungen.
Zum 1. August 2020 ist die Ersatzschulverordnung (ESchVO) vollständig neu gefasst in Kraft getreten. Manche Änderungen sind für Schulen in freier Trägerschaft von Vorteil, manche verursachen aber auch große Probleme
Anja Surwehme und Ingo Krampen vermitteln kompakt und leicht verständlich alles über die neue ESchVO. Das Seminar ist geeignet für Vorstände, Geschäftsführer/innen, Schulleitungen und Lehrkräfte an Ersatzschulen.
Termin auf Anfrage (dreistündig)
Referenten sind:
Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht/Sozialrecht, Mediatorin,
Ingo Krampen, Rechtsanwalt und Mediator, Notar a.D.
Seminarbeitrag
Der Seminarbeitrag beträgt 150 € pro Person.
Barkhoff Seminare GbR, Husemannplatz 3, 44869 Bochum
Fax: 0234/6106029
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