HERZLICH WILLKOMMEN

 

 

 

Wer heute – wie auch immer: als Lehrkraft, als Elternteil, als Schüler*in – an einer Schule in freier Trägerschaft mitwirkt, wird konfrontiert damit, dass die Schule in Selbstverwaltung betrieben werde. Leider weiß aber eigentlich niemand mehr so recht, was das bedeutet. An Freien Alternativschulen erinnern sich die Lehrkräfte an ihre Pionierzeiten, als alle Beteiligten an allen Belangen der Schule beteiligt waren. Einige „altgediente“ Lehrer*innen an Waldorfschulen wissen noch, was Rudolf Steiner zur Notwendigkeit der Selbstverwaltung an Waldorfschulen gesagt hat. Aber damit ist heute auch nicht mehr viel geholfen. Steiner postulierte 1919:

Dem Geistesleben kann nur seine Kraft werden, wenn es von dem Staatsleben wieder losgelöst wird, wenn es ganz auf sich selbst gestellt wird. Was im Geistesleben lebt, insbesondere das Schulwesen, muss seiner Selbstverwaltung übergeben werden, von der obersten Spitze der Verwaltung des Geisteslebens bis zum Lehrer der untersten Schulstufe.

Zur Zeit der Begründung der ersten Waldorfschule muss man sich die Bereiche, die innerhalb der Schule selbstverwaltet werden sollten, so vorstellen, dass der Unterricht organisiert, die Zeugnisse erteilt und die Schulräume in Ordnung gehalten werden mussten. Einmal im Jahr kam vermutlich der Schulrat. Aber ansonsten konnten sich die Lehrkräfte ganz auf ihren Unterricht konzentrieren.

Heute gibt es in NRW eine Sammlung aller zu beachtenden Schulvorschriften, die das Format eines Telefonbuchs aus seligen Zeiten hat. Ferner ist der Datenschutz zu beachten, der Arbeitsschutz, die politisch korrekte Achtung aller Beteiligten, und der Schulaufsicht müssen regelmäßig Unmengen von Formularen und Nachweisen geliefert werden. In anderen Bundesländern sieht es nicht wesentlich anders aus.

Heißt Selbstverwaltung heute, dass Lehrkräfte das alles selbst leisten sollen? Dass dann das Geistesleben, also die pädagogische Qualität der Schule, besonders gut ist?

Die Waldorfschule steht heute vor der Frage, wie die Verwaltung der Schule neu und der heutigen Situation entsprechend geleistet werden kann, ohne dass das Steinersche Ideal von Selbstverwaltung „verraten“ wird. Und die Frage einer zeitgemäßen Selbstverwaltung stellt sich auch bei allen anderen Schulen in freier Trägerschaft, denn auch für sie ist die Freiheit der Schule von staatlicher Bevormundung nach wie vor ein unverzichtbares Merkmal.

Inhalte:

  • Die Selbstverwaltung nach Rudolf Steiner 1919 und die Selbstverwaltung nach Frederic Laloux 2014 – was ist heute praktikabel?
  • Selbstverwaltung und Führung – Wie verträgt sich das?
  • Der Generationswechsel: Von den „Boomern“ über die "Generation Golf" bis zu den „Millenials“- Vom absoluten Idealismus bis zum Anspruch auf Teilzeit-Arbeit: Wie sieht die Selbstverwaltung aus, wenn sie für alle Generationen verträglich sein soll?
  • Drei Eckpfeiler jeder Selbstverwaltung: Beratung, Delegation und Moderation
  • Verbindlichkeit (Regeln) und Handlungsspielräume (Grundsätze) als sich ergänzende Strukturierungselemente
  • Die Struktur einer Schule in freier Trägerschaft: Träger und Schule
  • Satzungen, Geschäftsordnungen, Schulordnungen
  • Schulverträge, Arbeitsverträge
  • Organe und ihre Zusammenarbeit: Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium, Finanzkreis, Personalkreis, Schulleitung, Elternvertretung, Schüler*innenvertretung, etc.
  • Weitere Inhalte je nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

 


NÄCHSTER TERMIN: Wird noch bekanntgegeben


ORT: Bochum


REFERENT*INNEN DES SEMINARS:

  • Anja Surwehme, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Sozialrecht, Mediatorin,
  • Jakob Janitzki, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,


PREISE: Teilnahmegebühr 390,00 € pro Person. Dieser Preis versteht sich inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung; bei Buchung für mehrere Personen aus einer Einrichtung beträgt der Preis ab der zweiten Person 360,00 €.


Anmeldungen bitte bis spätestens 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

Höchstteilnehmerzahl 25 Teilnehmer.

Wir behalten uns vor, Seminare abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Bei der Anmeldung handelt es sich um einen Antrag, zu dessen Annahme wir nicht verpflichtet sind.

 

>> Anmeldeformular

 

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